Ahlen, den 19.03.2021. Mehr als 200 Millionen Frauen und Mädchen auf der Welt sind von weiblicher Genitalverstümmelung, vor allem im nördlichen Afrika aber auch in südostasiatischen Ländern betroffen. Auch in Deutschland sind Mädchen und Frauen dem Risiko ausgesetzt, heimlich hierzulande oder im Ausland an ihren Genitalien verstümmelt zu werden. Die Genitalverstümmlung stellt eine Verletzung des Menschenrechts auf körperliche Unversehrtheit mit schlimmsten körperlichen und seelischen Folgen dar. Seit 2013 ist die Verstümmelung in Deutschland daher als Straftatbestand eingestuft.
Zum internationalen Tag gegen weibliche Genitalverstümmelung wurde vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) ein Schutzbrief erstellt, der Frauen und Mädchen Mädchen vor Genitalverstümmelung schützen soll. Auch der SkF (Sozialdienst katholischer Frauen) e.V. im Kreis Warendorf positioniert sich mit diesem Papier für die Rechte der Frauen und Mädchen und stellt klar, dass es sich um eine schwerwiegende Menschenrechtsverletzung handelt, bei der betroffene Frauen lebenslang unter Schmerzen leiden. Der Schutzbrief informiert über die Strafbarkeit in Deutschland, auch wenn die Genitalverstümmelung im Ausland vorgenommen wird. Es drohen bis zu 15 Jahre Haft.
Personen, die Sorge haben, dass für sie oder eine ihnen bekannte Person die Gefahr besteht, für eine Genitalverstümmelung ins Ausland gebracht zu werden, oder wenn eine solche Gefahr im Inland droht, können sich an die SkF-Schwangerschaftsberatungsstelle, Warendorfer Str. 8 in Ahlen, Tel. 02382-8899680, Mail info@skf-online.de wenden.
Hilfe per Telefon oder online gibt es auch beim bundesweiten Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen", Tel. 08000116016 und unter www.hilfetelefon.de. Unterstützung gibt es auch durch die Online-Beratung der Mitarbeiterinnen des Deutschen Caritasverbandes unter www.beratung-caritas.de, über www.gewaltlos.de, einer Online-Beratung für Mädchen und Frauen, die Opfer von Gewalt wurden oder über das zuständige Jugendamt . Selbstverständlich können sich Hilfesuchende auch an jede Polizeidienststelle wenden.
Der Schutzbrief ist übrigens auf der Webseite des Bundesministeriums zum Herunterladen und Bestellen bereitgestellt unter http://www.bmfsfj.de/fgm-schutzbrief.